Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Integration: Unterricht für neu Zugewanderte

Viele neu zugewanderte Kinder und Jugendliche besuchen im Seiteneinstieg eine nordrhein-westfälische Schule. Da ihnen oftmals die notwendigen Deutschkenntnisse fehlen, um dem Unterricht im Regelsystem von Anfang an folgen zu können, werden sie in der ersten Zeit ihres Schulbe­suches individuell und bedarfsgerecht gefördert. Dabei spielt insbesondere die Deutschförderung eine zentrale Rolle, denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg. Die Schülerinnen und Schüler werden entweder im Rahmen des Unterrichts einer Regelklasse, in eigenen Lerngruppen oder in einer Art Mischform unterrichtet. Da sie während dieser Zeit noch keinem Bildungsgang zugeordnet sind, ist die besuchte Schulform zunächst erst einmal nebensächlich.

Sobald die Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem üblichen Unterricht folgen zu können, werden sie unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, der individuellen Lernentwicklung sowie der zu erwartenden Leistungsfähigkeit einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform zugeordnet. Der Übergang ist nach spätestens zwei Jahren anzustreben, kann bei Bedarf aber auch verlängert werden. Die Entscheidung hierüber treffen die unterrichtenden Lehrkräfte gemeinsam. Die Entscheidung über den Bildungsgang einer Schulform soll gezielt auf einen Abschluss hinführen. Dennoch besteht zum folgenden Schulhalbjahr die Möglichkeit, sie noch einmal zu überprüfen. Dieses Verfahren verbessert die Prognose für den Bildungserfolg und trägt dazu bei, mehrfache und belastende Schulwechsel zu vermeiden.

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© MSB 08/2021